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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Mit Ihrer Buchung bekunden Sie Ihre Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von K3 Stadtführungen Köln und erklären sich mit diesen ausdrücklich einverstanden.

1. Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit K3 Stadtführungen Köln, Inhaber Lars Köllner, im Folgenden K3 Stadtführungen Köln genannt.

2. Anmeldung und Buchung

Jede Anmeldung und Buchung erfolgt ausschließlich zu den zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von K3 Stadtführungen Köln.
2.1 Buchungen von Gruppenführungen können grundsätzlich mündlich oder schriftlich erfolgen. Als Gruppenführungen gelten Führungen ab zwei Teilnehmern, bei denen der Führungstermin durch den Kunden vorgegeben wird. Gruppenführungen werden mit einer schriftlichen Buchungsbestätigung von K3 Stadtführungen Köln verbindlich.
2.2 Buchungen von Individuellen Führungen können grundsätzlich mündlich oder schriftlich erfolgen. Als Individuelle Führungen gelten Führungen ab einem Teilnehmer, bei denen Einzelheiten von den ausgeschriebenen Angeboten abweichen. Individuelle Führungen werden mit einer schriftlichen Buchungsbestätigung von K3 Stadtführungen Köln verbindlich.
2.3 Die Anmeldung von Einzelpersonen für die Teilnahme an Offenen Führungen zu bestimmten auf der Webseite angegebenen Terminen erfolgt ausschließlich über den Erwerb eines Teilnahmetickets bei einer Vorverkaufsstelle oder online über das Buchungssystem für Offene Führungen. Reservierungen von Tickets sind nicht möglich.

3. Teilnahme und Durchführung

K3 Stadtführungen Köln verpflichtet sich, Führungen bei jedem Wetter durchzuführen, sofern die Sicherheit der Teilnehmer nicht gefährdet erscheint. Im Falle einer Gefährdung liegt die Entscheidung für eine Durchführung der Veranstaltung bei dem jeweiligen Mitarbeiter von K3 Stadtführungen Köln vor Ort.

4. Preise

Bei den angegebenen Preisen handelt es sich – sofern nicht anders angegeben – um Nettopreise. Die jeweiligen Preise können den einzelnen Leistungsbeschreibungen entnommen werden. Privatkunden, deren Rechnung nicht auf eine Firma oder Institution auszustellen ist, erhalten die Leistungen von K3 Stadtführungen Köln brutto zu den auf der Webseite angegebenen Nettopreisen. Bei der Buchung von Individuellen Führungen sowie bei Gruppenführungen ist die von K3 Stadtführungen Köln schriftlich bestätigte Preisangabe verbindlich.

5. Bezahlung

Die Bezahlung von Führungen erfolgt unbar per Vorkasse. Bei der Buchung ist eine gültige Adresse anzugeben. Für Individuellen Führungen sowie bei Gruppenführungen erstellt K3 Stadtführungen Köln eine Rechnung.

6. Umbuchungen und Stornierungen
6.1 Eine Umbuchung oder Stornierung von Gruppenführungen (siehe 2.1) ist bis eine Woche vor dem vereinbarten Führungstermin kostenfrei. In solchen Fällen werden bereits geleistete Honorare entsprechend erstattet bzw. angerechnet. Für erfolgreiche Umbuchungen des Treffpunktes oder der Uhrzeit innerhalb von einer Woche vor dem vereinbarten Führungstermin erhebt K3 Stadtführungen Köln eine Pauschale von 20,00 EUR. Bei Absagen innerhalb einer Woche vor dem Führungstermin erhebt der Veranstalter eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% des Honorars, mindestens jedoch 15,00 EUR. Bei Absagen am Tag der Führung oder bei Nichterscheinen stellt K3 Stadtführungen Köln das volle Honorar in Rechnung.
6.2 Der Umtausch sowie Erstattung der Kosten von Tickets für die Teilnahme an Offenen Führungen ist ausgeschlossen, sofern die Veranstaltung stattfindet bzw. stattgefunden hat.

7. Wartezeiten
Die Anreise zum vereinbarten Termin und Treffpunkt liegt allein in der Verantwortung des Kunden. Offene Führungen beginnen zu den auf der Webseite angegebenen Zeiten. Bei gebuchten Gruppenführungen (siehe 2.1) und bei Individuellen Führungen (siehe 2.2) sind die Mitarbeiter von K3 Stadtführungen Köln verpflichtet, mindestens 20 Minuten auf die Teilnehmer der gebuchten Führung zu warten. Die Führungsdauer gebuchter Individueller Führungen oder Gruppenführungen verkürzt sich um die Wartezeit. Erscheint der Kunde nach 20 Minuten nicht an dem vereinbarten Treffpunkt, wird dies als Absage des Kunden behandelt. Bei Nichterscheinen des Kunden oder bei Nichtinanspruchnahme auch von Teilen der Leistungen ist K3 Stadtführungen Köln berechtigt, das volle Honorar zu erheben.

8. Haftung
K3 Stadtführungen Köln haftet im Rahmen dieses Vertrages nicht für die Folgen höherer Gewalt. Bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen in Folge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen hat der Kunde keinen Erstattungsanspruch. Der Kunde haftet für jeden Schaden an von ihm oder von Teilnehmern seiner Gruppe während der Tour mitgeführten Gegenständen und den Verlust mitgeführter Gegenstände.
Der Veranstalter haftet auf Schadenersatz gleich aus welchem Rechtsgrund lediglich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei eigenem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln. Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von K3 Stadtführungen herbeigeführt worden ist bzw. K3 Stadtführungen Köln allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Preis der Veranstaltung beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt.
K3 Stadtführungen Köln haftet nicht für Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Mietfahrräder, Theater- und Ausstellungsbesuche, Hotelunterbringungen, Bewirtungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort, usw.), wenn diese Leistungen in der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie erkennbar nicht Bestandteil der Vertragsleistungen sind.
Die ‚Führungskräfte‘ von K3 Stadtführungen Köln (Stadtführer, Architekturführer, Reiseleiter usw.) haften nur für eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln.
Eine Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen K3 Stadtführungen Köln ist ausgeschlossen. Dies betrifft Ansprüche aus dem Vertrag und im Zusammenhang mit der Durchführung und Abwicklung des Vertrages sowie aus unerlaubter Handlung. Auch die gerichtliche Geltendmachung vorbezeichneter Ansprüche des Kunden durch Dritte im eigenen Namen ist unzulässig.

9. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Münster.

10. Schlussbestimmung
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden unwirksame Regelungen durch wirksame Regelungen ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen. Für den Fall einer Vertragslücke werden die Parteien diejenige Regelung vereinbaren, die sie bei Kenntnis der Lücke vereinbart hätten.

 

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Schon gewusst?

Der Fischmarkt als Ortsbezeichnung findet seine früheste urkundliche Erwähnung im 12. Jahrhundert, als „forum piscium“. Der Alte Markt, wie auch der Heumarkt, entstanden bereits im 10. Jahrhundert durch die Aufschüttung eines Rheinarms. Beide Plätze waren die wichtigsten Marktflächen im mittelalterlichen Köln. Mehr dazu erfahren Sie in unserer Stadtführung.

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